Wie erhält die zu schulende Person die abschließende Schulungsbescheinigung für die Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.6 des Anhanges der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998?
Der Prozess für den Erhalt der abschließenden Schulungsbescheinigung ist für die zu schulende Person ganz einfach: die Theorie wird über iLearn24 wie gewohnt absolviert. Die Person erhält anschließend einen Nachweis darüber, dass sie die Theorie zur 11.2.3.6-Schulung abgeschlossen und die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert hat. Diesen Nachweis legt sie dann dem Ausbilder der Vor-Ort-Unterweisung vor. Die Vor-Ort-Unterweisung muss innerhalb von sechs Woche nach der Absolvierung des Theorieteils durchgeführt werden, ansonsten kann keine Gültigkeit für diese Schulung zertifiziert werden.
Nachdem die Person erfolgreich an der Vor-Ort-Unterweisung teilgenommen hat, lädt sie den Praxisnachweis, den sie vom Ausbilder der Vor-Ort-Unterweisung erhält, in ihrem Account in iLearn24 als PDF oder Bilddatei hoch. Dafür findet sie nach Abschluss der Theorie eine Upload-Möglichkeit im 11.2.3.6-Training. Der Praxisnachweis wird dann vom Team der wingsacademy geprüft. Wenn alles korrekt durchgeführt wurde, wird der abschließende Schulungsnachweis erstellt, der anschließend in iLearn24 unter "Meine Zertifikate" herunterladbar ist.
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) fordert eine abschließende Schulungsbescheinigung, die als offizielles Zertifikat nach der Vor-Ort-Unterweisung zur Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.6 des Anhanges der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 gilt. Die abschließende Schulungsbescheinigung muss nach den Angaben vom LBA vom Schulungsanbieter, also von der wingsacademy, ausgestellt werden. Daher wurde der Prozess entsprechend angepasst, damit die zu schulende Person weiterhin ein entsprechendes, rechtssicheres Zertifikat nach Abschluss des Trainings erhält.
Bei Fragen hierzu ist gerne das Support-Team der wingsacademy behilflich: support@ilearn24.de