Wer trägt die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) der zu schulenden Person ein?
Der/die Luftsicherheitsbeauftrage des Unternehmens oder die vom Luftsicherheitsbeauftragten berechtigte Person, bei dem die zu schulende Person tätig ist, ist dafür zuständig, dass die gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung im Lernmanagementsystem iLearn24® hinterlegt wird.