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Rechtssicher Effizient mit Zertifikat

Wer trägt die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) der zu schulenden Person ein?

Der/die Luftsicherheitsbeauftrage des Unternehmens oder die vom Luftsicherheitsbeauftragten berechtigte Person, bei dem die zu schulende Person tätig ist, ist dafür zuständig, dass die gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung im Lernmanagementsystem iLearn24® hinterlegt wird.

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