Wer muss eine Kompetenzsicherung absolvieren?
Jede geschulte Person, die über eine gültige DGR-Zertifizierung verfügt, muss unterjährig an Kompetenzsicherungsmaßnahmen teilnehmen.
Die Notwendigkeit zu Kompetenzsicherungsmaßnahmen leitet sich aus den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ab. Hier ist von einer regelmäßigen Beurteilung die Rede, die dokumentiert nachweisen muss, dass die geschulten Personen noch über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Kenntnisse verfügen.