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Rechtssicher Effizient mit Zertifikat

Wer kann eine Person zu einer Luftsicherheitsschulung anmelden und wie geht das?

Gemäß des bundeseinheitlichen Schulungssystems und den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes dürfen wir nur Schulungsanmeldungen durch Sicherheitsbeauftragte oder deren benannte Personen von schulungsverpflichteten Unternehmen nach Ziffer 11.0.1 der DVO 1998/2015 akzeptieren. Hierzu zählen die zuständige Behörden, der Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen oder sonstige Firmen, die Personen einsetzen, die Maßnahme durchführen oder für deren Durchführung verantwortlich sind, welche aufgrund des nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt in ihrer Zuständigkeit liegen.

Die Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) konkretisiert hierzu, dass neben den oben aufgeführten Behörden, Flughafenbetreibern oder Luftfahrtunternehmen auch die Stellen der sicheren Lieferkette zählen.

Die Anmeldung geschieht bei uns somit durch den Luftsicherheitsbeauftragten des schulungsverpflichteten Unternehmens oder einer von ihm/ihr benannten Person. Und zwar online in unserem Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® – analog zum Eintrag der Daten zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP). Die Zugangsdaten zum LMS erhält der Personenkreis unmittelbar nachdem uns als Schulungsanbieter die Meldung des Luftsicherheitsbeauftragten vorliegt.

Sollte bei einer zu schulenden Person auch der Eintrag der ZÜP-Daten notwendig sein, wird die Anmeldung zur Luftsicherheitsschulung systemisch an den ZÜP-Eintrag geknüpft und kann in einem Prozess unmittelbar im Anschluss durchgeführt werden.

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