Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine Luftsicherheitsschulung zu absolvieren?
Um an einer Luftsicherheitsschulung teilnehmen zu können, muss zum Zeitpunkt des Trainings eine positiv bescheinigte Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetzt (LuftSiG) vorliegen. Der Antrag auf Prüfung der Zuverlässigkeit ist bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde des Landes einzureichen.
Zusätzlich ist zu jeder Luftsicherheitsschulung ist eine Anmeldung zur Luftsicherheitsschulung vom Luftsicherheitsbeauftragten oder einer von ihm/ihr benannten Person seitens des Luftfahrt-Bundesamtes vorgeschrieben.
Lernende haben sich einmal täglich einer Identitätsprüfung (ID-Check) zu unterziehen.