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Rechtssicher Effizient mit Zertifikat

Was passiert, wenn ich meine Luftsicherheitsschulung nicht bestehe?

Mit Inkrafttreten der neuen Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSISchulV), wurde seitens des Luftfahrt-Bundesamtes festgelegt, dass ab dem 01.01.2025 zum Bestehen der abschließenden Lernerfolgskontrolle (Test) einer Luftsicherheitsschulung nur noch maximal drei Versuche vorgesehen sind.

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