Was passiert, wenn ich meine Luftsicherheitsschulung nicht bestehe?
Mit Inkrafttreten der neuen Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSISchulV), wurde seitens des Luftfahrt-Bundesamtes festgelegt, dass ab dem 01.01.2025 zum Bestehen der abschließenden Lernerfolgskontrolle (Test) einer Luftsicherheitsschulung nur noch maximal drei Versuche vorgesehen sind.