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Rechtssicher Effizient mit Zertifikat

Muss man eine Kompetenzsicherung absolvieren?

Ja! Das LBA verlangt, dass im Rahmen des CBTA in der Gefahrgutschulung nach IATA-DGR unterjährig bei allen geschulten Personen Kompetenzsicherungen durchgeführt werden.

Diese können eigenständig vor Ort oder z. B. mittels einer effizienten Online-Lösung durchgeführt werden. Die Notwendigkeit zu Kompetenzsicherungsmaßnahmen leitet sich aus den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ab. Leider wird in dem Zusammenhang sowohl im Leitfaden zur Gefahrgutschulung der IATA als auch in der NfL der Begriff der Beurteilung im Kontext des CBTA nicht nur häufig, sondern leider auch in unterschiedlicher Bedeutung verwendet: 
  • Als Beurteilung des Schulungsbedarfes, als Beurteilung, 
  • ob die Lernenden ihr Lernziel erreicht haben (z. B. Lernerfolgskontrolle), 
  • sowie als regelmäßige Beurteilung, ob die geschulten Personen noch über die zur Erfüllung der Aufgaben notwendige Kenntnis verfügen.
In der NfL ist unter der betreffenden Schulungsnachweispassage mit Bezug auf die Kompetenzsicherung nur festgelegt, dass diese zu dokumentieren ist, nicht aber, wie oft oder auf welche Weise diese Beurteilung erfolgen muss.

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