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Rechtssicher Effizient mit Zertifikat

Kann die zu schulende Person die eigene Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) selbst eintragen?

Nur der/die Luftsicherheitsbeauftragte oder die vom Luftsicherheitsbeauftragten berechtigte Person kann eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) im Lernmanagementsystem iLearn24® hinterlegen. Es ist nicht möglich, dass man für sich selbst die Zuverlässigkeitsüberprüfung hinterlegt.

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