Kann die zu schulende Person die eigene Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) selbst eintragen?
Nur der/die Luftsicherheitsbeauftragte oder die vom Luftsicherheitsbeauftragten berechtigte Person kann eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) im Lernmanagementsystem iLearn24® hinterlegen. Es ist nicht möglich, dass man für sich selbst die Zuverlässigkeitsüberprüfung hinterlegt.