In welchen Abständen muss die Kompetenzsicherung stattfinden?
In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ist unter der betreffenden Schulungsnachweispassage mit Bezug auf die Kompetenzsicherung zur IATA-DGR-Schulung nur festgelegt, dass diese zu dokumentieren ist, nicht aber, wie oft oder auf welche Weise diese Beurteilung erfolgen muss.
Unsere Online-Trainingslösung zur Kompetenzsicherung nach den CBTA-Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes sieht eine rhythmische Ausspielung von kleinen Modulen zur Kompetenzsicherung alle drei Monate vor. Eine regelmäßige und lückenlose Bearbeitung sichert dabei allen teilnehmenden Personen die verkürzte Form der Re-Zertifizierung in der Schulung der Dangerous Goods Regulations. Die bedeutet konkret, dass lediglich eine Lernerfolgskontrolle (Abschlusstest) zu absolvieren ist. Die vorherige, wiederholende Schulung aller Inhalte kann komplett entfallen.