Identitäts- und Zuverlässigkeitsüberprüfung
Bitte beachten Sie folgende, vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vorgegebenen Schulungsvoraussetzungen:
- Jede zu schulende Person muss zum Zeitpunkt der Schulung zur Luftsicherheit über eine behördlich beschiedene und noch gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gem. §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) verfügen. Liegt diese nicht vor, ist zunächst ein Antrag bei der zuständigen Landesluftsicherheitsbehörde zu stellen.
- Die aus der ZÜP hervorgehenden Gültigkeitsdaten sind vom Luftsicherheitsbeauftragten (LSB) des schulungsverpflichteten Unternehmens oder einer von ihm/ihr benannten Person vor Schulungsbeginn an uns als Schulungsanbieter zu übermitteln. Hierzu ist im Vorfeld auf Weisung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) eine sogenannte Meldung des Luftsicherheitsbeauftragten mit gesondertem Formular an uns zu übermitteln und jährlich zu erneuern.
- Nach Prüfung der Meldung des Luftsicherheitsbeauftragten durch uns werden die benannten Personen und der LSB selbst zum Online-Eintrag der ZÜP-Daten freigeschaltet. Bei jedem anstehenden Eintrag der ZÜP-Daten für eine zu schulende Person erhält der o. a. Personenkreis eine E-Mail-Benachrichtigung.
- Neben der Eintragung und dem Vorliegen einer positiv bescheinigten und zum Zeitpunkt der Schulung noch gültigen ZÜP ist zudem seitens des LBA eine offizielle Anmeldung zur Luftsicherheitsschulung notwendig und zu dokumentieren. Die Anmeldung darf vom gleichen Personenkreis des schulungsverpflichteten Unternehmens durchgeführt werden, die die ZÜP-Daten übermitteln. Die Anmeldung kann ebenfalls online durchgeführt werden und auch zu Ihr wird eine E-Mail-Benachrichtigung an den betreffenden Personenkreis versendet.
Sollte sowohl der Eintrag der ZÜP-Daten als auch die Anmeldung zur Luftsicherheitsschulung bei einer zu schulenden Person notwendig sein, werden beide Eintragungen in einem zweistufigen Prozess unmittelbar hintereinander online abgefragt. - Während der Luftsicherheitsschulung hat eine Identitätsprüfung der zu schulenden Person – nach Weisung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) – nun auch bei Online-Schulungen zur Luftsicherheit einmal täglich stattzufinden. Diese Prüfung übernehmen wir kameragestützt nach den Vorgaben des LBA. Die zu schulende Person hat hierzu ein gültiges behördliches Ausweisdokument bereitzuhalten und dieses – neben der eigenen Person – zum Abgleich in eine Kamera (z. B. Webcam) vorzuzeigen. Mehr zum Thema ID-Check in unseren FAQ.