Durch unser umfassendes Angebot an Online-Luftsicherheitsschulungen können Sie Ihren Schulungsbedarf gemäß den Vorgaben der Luftsicherheitsverordnung (LuftSiSchulV) und den Richtlinien des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) in nahezu allen Zielgruppen abdecken. Alle unsere Schulungen sind gemäß dem aktuellen Modulsystem konzipiert und wurden von der Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gemäß den Vorschriften von 2015/1998 genehmigt. Damit gewährleisten wir, dass Sie alle relevanten Schulungsinhalte online abrufen können, um die aktuellen Anforderungen im Bereich der Luftsicherheit zu erfüllen.
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Das Training richtet sich an Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen. Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, müssen ab dem Zeitpunkt der Sicherheitskontrollen bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen geschützt werden. In diesem Training wird vermittelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen unter dem Status "sicher" in ein Flugzeug verladen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, bitten wir Sie, den Luftsicherheitskurs 11.2.6 zu absolvieren.
In diesem Kurs werden Möglichkeiten und Pflichten thematisiert, die die Luftfahrt durch Sicherheitsdurchsuchungen der Luftfahrzeuge noch sicherer zu machen. Der Kurs dient als theoretische Grundlage für eine Vor-Ort-Unterweisung, bei der die Praxis einer Luftfahrzeugdurchsuchung in den einzelnen Luftfahrzeugmustern geschult wird. Die gesamten Lerninhalte sind in fünf Kapitel unterteilt, die mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen werden. Für die praktische Einweisung am jeweiligen Luftfahrzeug muss die, mit diesem Kurs erfolgreich durchgeführte, Theorieschulung als Vorbedingung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck erhalten Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss dieser Theorie-Schulung der Luftsicherheit nach Kapitel 11.2.3.6 einen Schulungsnachweis, der so vom LBA vorgeschrieben und – wie die Online-Schulung selbst – genehmigt ist. Hinweis: Teilnehmende erhalten auch die abschließende Schulungsbescheinigung, die nun als offizielles Zertifikat für die 11.2.3.6-Schulung nach der Vor-Ort-Unterweisung gilt, über die wingsacademy. Der Prozess ist ganz einfach: Nachdem eine Person erfolgreich an der Vor-Ort-Unterweisung teilgenommen hat, lädt sie den Praxisnachweis in ihrem persönlichen Account im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24 – Next Generation (dort, wo das Online-Training absolviert wurde) als PDF oder Bilddatei hoch. Zum Upload findet die geschulte Person nach Abschluss der Theorie eine entsprechende Möglichkeit im 11.2.3.6-Training. Der Praxisnachweis wird zeitnah von uns geprüft. Wenn die Schulung insgesamt nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) durchgeführt und auch der Nachweis aus der Praxis den Anforderungen des LBA genügt, erstellen wir den abschließenden Schulungsnachweis.Dieser kann anschließend im LMS iLearn24 – Next Generation unter "Meine Zertifikate" jederzeit heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, ist die Online-Schulung zur Luftsicherheit nach Kapitel 11.2.6 zu absolvieren.
In diesem Kurs werden Inhalte in Bezug auf abgestellte Luftfahrtzeuge vermittelt und es wird beschrieben welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Schulung richtet sich somit an alle Personen, die mit der Sicherung abgestellter Luftfahrzeuge beauftragt sind. Es werden die wesentlichen Rechtsvorschriften vermittelt und beschrieben wie unbefugter Zugang zu abgestellten Luftfahrzeugen verhindert werden kann. Zudem wird thematisiert, wie verdächtige Personen erkannt werden können und wie man sich in entsprechenden Situationen verhalten soll.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, bitten wir Sie, den Luftsicherheitskurs 11.2.6 zu absolvieren.
Das Training richtet sich an Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen durchführen. Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, müssen ab dem Zeitpunkt der Sicherheitskontrollen bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen geschützt werden. In diesem Training wird vermittelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit Fracht und Post unter dem Status "sichere Luftfracht" bzw. "sichere Luftpost" in ein Flugzeug verladen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, bitten wir Sie, den Luftsicherheitskurs 11.2.6 zu absolvieren.
Dieses Training ist Voraussetzung für den Erwerb eines Flughafenausweises. Das Training richtet sich an andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen eines Flughafens benötigen. Im Inneren des Flughafengebäudes ist der öffentliche Bereich vom Sicherheitsbereich abgegrenzt. Er trennt die abgefertigten und kontrollierten Fluggäste und deren Gepäck von den unkontrollierten Personen. Als Grenze im Flughafengebäude fungieren die Zugangskontrollstellen.
Das Training vermittelt Grundlagenwissen zum Thema Luftsicherheit. Es werden die wichtigsten Details in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein vermittelt, sodass die Sicherheit rund um den Flughafen und den Flugbetrieb erhöht werden kann. Das Training richtet sich somit an alle Personen, die in der Luftfahrt tätig sind.
In diesem Kurs werden Inhalte in Bezug auf abgestellte Luftfahrtzeuge vermittelt und es wird beschrieben welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Schulung richtet sich somit an alle Personen, die mit der Sicherung abgestellter Luftfahrzeuge beauftragt sind. Es werden die wesentlichen Rechtsvorschriften vermittelt und beschrieben wie unbefugter Zugang zu abgestellten Luftfahrzeugen verhindert werden kann. Zudem wird thematisiert, wie verdächtige Personen erkannt werden können und wie man sich in entsprechenden Situationen verhalten soll. Das Training setzt eine abgeschlossene Schulung nach Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 voraus.Wichtig: Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Inkrafttretens der neuen Schulungsverordnung zu Luftsicherheitsschulungen, eine Umschulung mit diesem Online-Training im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) nur noch bis zum 31.12.2024 möglich ist! Entsprechende Lizenzcodes zu unserer Luftsicherheitsschulung als Umschulung von der 11.2.6 zur 11.2.3.7 können somit bis Ende 2024 weiterhin erworben und eingelöst werden.Nach erfolgreichem Abschluss des kompletten Online-Trainings bis einschließlich zum 31.12.2024 wird weiterhin ein rechtssicheres Zertifikat ausgestellt. Diese Frist ist zwingend! Die Beendigung einer bereits begonnenen Luftsicherheitsschulung und somit deren Abschluss nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich und führt daher auch nicht zu einem Zertifikat!Wir erinnern – beginnend im November 2024 – alle aktuell Schulungsteilnehmenden wöchentlich per E-Mail an den fristgerechten Abschluss der Luftsicherheitsschulung zum 31.12.2024.
Das Training richtet sich an Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind und vermittelt alle behördlich vorgeschriebenen Inhalte zum Thema Luftsicherheit. In diesem Online-Training werden Inhalte rund um die Gepäckidentifizierung sowie die
verschiedenen Techniken hinsichtlich der Gepäckzuordnung vermittelt. Zudem werden Schutzanforderungen für Material von
Luftfahrtunternehmen vermittelt, das für die Abfertigung von Fluggästen
und Gepäck verwendet wird. Das Training setzt eine abgeschlossene Schulung nach Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 voraus.Wichtig: Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Inkrafttretens der neuen Schulungsverordnung zu Luftsicherheitsschulungen, eine Umschulung mit diesem Online-Training im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) nur noch bis zum 31.12.2024 möglich ist! Entsprechende Lizenzcodes zu unserer Luftsicherheitsschulung als Umschulung von der 11.2.6 zur 11.2.3.8 können somit bis Ende 2024 weiterhin erworben und eingelöst werden. Nach erfolgreichem Abschluss des kompletten Online-Trainings bis einschließlich zum 31.12.2024 wird weiterhin ein rechtssicheres Zertifikat ausgestellt. Diese Frist ist zwingend! Die Beendigung einer bereits begonnenen Luftsicherheitsschulung und somit deren Abschluss nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich und führt daher auch nicht zu einem Zertifikat!Wir erinnern – beginnend im November 2024 – alle aktuell Schulungsteilnehmenden wöchentlich per E-Mail an den fristgerechten Abschluss der Luftsicherheitsschulung zum 31.12.2024.
Das Training richtet sich an Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen. In dem Kurs wird das situationsbezogene und richtige Verhalten beim Antreffen
verdächtiger Personen dargestellt und Kenntnis über Schutzanforderungen für Fracht und Post aller
Beteiligten der sicheren Lieferkette vermittelt. Zudem geht es um verbotene Gegenstände in Fracht- und Postsendungen und diese entsprechend identifizieren zu können. Das Training setzt eine abgeschlossene Schulung nach Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 voraus.Wichtig: Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Inkrafttretens der neuen Schulungsverordnung zu Luftsicherheitsschulungen, eine Umschulung mit diesem Online-Training
im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
nur noch bis zum 31.12.2024 möglich ist! Entsprechende Lizenzcodes zu unserer Luftsicherheitsschulung als Umschulung von der 11.2.6 zur 11.2.3.9 können somit bis Ende 2024 weiterhin erworben und eingelöst werden. Nach erfolgreichem Abschluss des kompletten Online-Trainings bis einschließlich zum 31.12.2024 wird weiterhin ein rechtssicheres Zertifikat ausgestellt. Diese Frist ist zwingend! Die Beendigung einer bereits begonnenen Luftsicherheitsschulung und somit deren Abschluss nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich und führt daher auch nicht zu einem Zertifikat!Wir erinnern
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beginnend im November 2024
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alle aktuell Schulungsteilnehmenden wöchentlich per E-Mail an den fristgerechten Abschluss der Luftsicherheitsschulung zum 31.12.2024.
Das Training richtet sich an Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen. Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, müssen ab dem Zeitpunkt der Sicherheitskontrollen bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen geschützt werden. In diesem Training wird vermittelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen unter dem Status "sicher" in ein Flugzeug verladen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, bitten wir Sie, den Luftsicherheitskurs 11.2.6 zu absolvieren.
In diesem Kurs werden Möglichkeiten und Pflichten thematisiert, die die Luftfahrt durch Sicherheitsdurchsuchungen der Luftfahrzeuge noch sicherer zu machen. Der Kurs dient als theoretische Grundlage für eine Vor-Ort-Unterweisung, bei der die Praxis einer Luftfahrzeugdurchsuchung in den einzelnen Luftfahrzeugmustern geschult wird. Die gesamten Lerninhalte sind in fünf Kapitel unterteilt, die mit einer Lernzielkontrolle abgeschlossen werden. Für die praktische Einweisung am jeweiligen Luftfahrzeug muss die, mit diesem Kurs erfolgreich durchgeführte, Theorieschulung als Vorbedingung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck erhalten Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss dieser Theorie-Schulung der Luftsicherheit nach Kapitel 11.2.3.6 einen Schulungsnachweis, der so vom LBA vorgeschrieben und – wie die Online-Schulung selbst – genehmigt ist. Hinweis: Teilnehmende erhalten auch die abschließende Schulungsbescheinigung, die nun als offizielles Zertifikat für die 11.2.3.6-Schulung nach der Vor-Ort-Unterweisung gilt, über die wingsacademy. Der Prozess ist ganz einfach: Nachdem eine Person erfolgreich an der Vor-Ort-Unterweisung teilgenommen hat, lädt sie den Praxisnachweis in ihrem persönlichen Account im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24 – Next Generation (dort, wo das Online-Training absolviert wurde) als PDF oder Bilddatei hoch. Zum Upload findet die geschulte Person nach Abschluss der Theorie eine entsprechende Möglichkeit im 11.2.3.6-Training. Der Praxisnachweis wird zeitnah von uns geprüft. Wenn die Schulung insgesamt nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) durchgeführt und auch der Nachweis aus der Praxis den Anforderungen des LBA genügt, erstellen wir den abschließenden Schulungsnachweis.Dieser kann anschließend im LMS iLearn24 – Next Generation unter "Meine Zertifikate" jederzeit heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, ist die Online-Schulung zur Luftsicherheit nach Kapitel 11.2.6 zu absolvieren.
In diesem Kurs werden Inhalte in Bezug auf abgestellte Luftfahrtzeuge vermittelt und es wird beschrieben welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Schulung richtet sich somit an alle Personen, die mit der Sicherung abgestellter Luftfahrzeuge beauftragt sind. Es werden die wesentlichen Rechtsvorschriften vermittelt und beschrieben wie unbefugter Zugang zu abgestellten Luftfahrzeugen verhindert werden kann. Zudem wird thematisiert, wie verdächtige Personen erkannt werden können und wie man sich in entsprechenden Situationen verhalten soll.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, bitten wir Sie, den Luftsicherheitskurs 11.2.6 zu absolvieren.
Das Training richtet sich an Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen durchführen. Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, müssen ab dem Zeitpunkt der Sicherheitskontrollen bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen geschützt werden. In diesem Training wird vermittelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, damit Fracht und Post unter dem Status "sichere Luftfracht" bzw. "sichere Luftpost" in ein Flugzeug verladen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Flughafenausweises in diesem Kurs nicht inbegriffen ist. Sollten Sie einen Flughafenausweis benötigen, bitten wir Sie, den Luftsicherheitskurs 11.2.6 zu absolvieren.
Dieses Training ist Voraussetzung für den Erwerb eines Flughafenausweises. Das Training richtet sich an andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen eines Flughafens benötigen. Im Inneren des Flughafengebäudes ist der öffentliche Bereich vom Sicherheitsbereich abgegrenzt. Er trennt die abgefertigten und kontrollierten Fluggäste und deren Gepäck von den unkontrollierten Personen. Als Grenze im Flughafengebäude fungieren die Zugangskontrollstellen.
Das Training vermittelt Grundlagenwissen zum Thema Luftsicherheit. Es werden die wichtigsten Details in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein vermittelt, sodass die Sicherheit rund um den Flughafen und den Flugbetrieb erhöht werden kann. Das Training richtet sich somit an alle Personen, die in der Luftfahrt tätig sind.
In diesem Kurs werden Inhalte in Bezug auf abgestellte Luftfahrtzeuge vermittelt und es wird beschrieben welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Schulung richtet sich somit an alle Personen, die mit der Sicherung abgestellter Luftfahrzeuge beauftragt sind. Es werden die wesentlichen Rechtsvorschriften vermittelt und beschrieben wie unbefugter Zugang zu abgestellten Luftfahrzeugen verhindert werden kann. Zudem wird thematisiert, wie verdächtige Personen erkannt werden können und wie man sich in entsprechenden Situationen verhalten soll. Das Training setzt eine abgeschlossene Schulung nach Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 voraus.Wichtig: Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Inkrafttretens der neuen Schulungsverordnung zu Luftsicherheitsschulungen, eine Umschulung mit diesem Online-Training im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) nur noch bis zum 31.12.2024 möglich ist! Entsprechende Lizenzcodes zu unserer Luftsicherheitsschulung als Umschulung von der 11.2.6 zur 11.2.3.7 können somit bis Ende 2024 weiterhin erworben und eingelöst werden.Nach erfolgreichem Abschluss des kompletten Online-Trainings bis einschließlich zum 31.12.2024 wird weiterhin ein rechtssicheres Zertifikat ausgestellt. Diese Frist ist zwingend! Die Beendigung einer bereits begonnenen Luftsicherheitsschulung und somit deren Abschluss nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich und führt daher auch nicht zu einem Zertifikat!Wir erinnern – beginnend im November 2024 – alle aktuell Schulungsteilnehmenden wöchentlich per E-Mail an den fristgerechten Abschluss der Luftsicherheitsschulung zum 31.12.2024.
Das Training richtet sich an Personen, die mit der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck betraut sind und vermittelt alle behördlich vorgeschriebenen Inhalte zum Thema Luftsicherheit. In diesem Online-Training werden Inhalte rund um die Gepäckidentifizierung sowie die
verschiedenen Techniken hinsichtlich der Gepäckzuordnung vermittelt. Zudem werden Schutzanforderungen für Material von
Luftfahrtunternehmen vermittelt, das für die Abfertigung von Fluggästen
und Gepäck verwendet wird. Das Training setzt eine abgeschlossene Schulung nach Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 voraus.Wichtig: Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Inkrafttretens der neuen Schulungsverordnung zu Luftsicherheitsschulungen, eine Umschulung mit diesem Online-Training im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) nur noch bis zum 31.12.2024 möglich ist! Entsprechende Lizenzcodes zu unserer Luftsicherheitsschulung als Umschulung von der 11.2.6 zur 11.2.3.8 können somit bis Ende 2024 weiterhin erworben und eingelöst werden. Nach erfolgreichem Abschluss des kompletten Online-Trainings bis einschließlich zum 31.12.2024 wird weiterhin ein rechtssicheres Zertifikat ausgestellt. Diese Frist ist zwingend! Die Beendigung einer bereits begonnenen Luftsicherheitsschulung und somit deren Abschluss nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich und führt daher auch nicht zu einem Zertifikat!Wir erinnern – beginnend im November 2024 – alle aktuell Schulungsteilnehmenden wöchentlich per E-Mail an den fristgerechten Abschluss der Luftsicherheitsschulung zum 31.12.2024.
Das Training richtet sich an Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen. In dem Kurs wird das situationsbezogene und richtige Verhalten beim Antreffen
verdächtiger Personen dargestellt und Kenntnis über Schutzanforderungen für Fracht und Post aller
Beteiligten der sicheren Lieferkette vermittelt. Zudem geht es um verbotene Gegenstände in Fracht- und Postsendungen und diese entsprechend identifizieren zu können. Das Training setzt eine abgeschlossene Schulung nach Kapitel 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 voraus.Wichtig: Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Inkrafttretens der neuen Schulungsverordnung zu Luftsicherheitsschulungen, eine Umschulung mit diesem Online-Training
im Wirkungsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
nur noch bis zum 31.12.2024 möglich ist! Entsprechende Lizenzcodes zu unserer Luftsicherheitsschulung als Umschulung von der 11.2.6 zur 11.2.3.9 können somit bis Ende 2024 weiterhin erworben und eingelöst werden. Nach erfolgreichem Abschluss des kompletten Online-Trainings bis einschließlich zum 31.12.2024 wird weiterhin ein rechtssicheres Zertifikat ausgestellt. Diese Frist ist zwingend! Die Beendigung einer bereits begonnenen Luftsicherheitsschulung und somit deren Abschluss nach dem 31.12.2024 ist nicht mehr möglich und führt daher auch nicht zu einem Zertifikat!Wir erinnern
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beginnend im November 2024
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alle aktuell Schulungsteilnehmenden wöchentlich per E-Mail an den fristgerechten Abschluss der Luftsicherheitsschulung zum 31.12.2024.