Rechtssicherheit Online Trainings Zertifiziert nach DGUV
Rechtsgundlage: EASA
Zielgruppe: Maintenance Personal
Lernzeit: 120 bis 260 Minuten
Trainings-Nr.: 4976-C

pro Lizenz

Gesamt

Was ist eine Vertragslösung? Hier mehr erfahren

Human Factors für Bodenverkehrsdienste (Continuation Training)

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Trainings verfügen die geschulten Personen über folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. zu benennen warum "Human Factors" wichtig sind,  
  2. zu beschreiben was den Menschen zum Menschen macht, 
  3. aufzuzeigen warum unsere Wahrnehmung versagt, 
  4.  zu beschreiben was uns bei der Arbeit motiviert und blockiert, 
  5.  gute Kommunikation und Konfliktlösungsansätze sowie 
  6. die Möglichkeiten einer Führungskraft aufzuzeigen.

Alle webbasierten Trainings (WBT) aus unserem Online-Shop stehen standardmäßig in deutscher und englischer Sprache für die zu schulende Person bereit. Bei der Bestellung des Trainings müssen Sie hier nichts beachten und auch keine Sprache wählen. 

Nach Einlösung des Lizenzcodes wählt die zu schulende Person innerhalb des gestarteten Trainings selbst individuell die Trainingssprache zwischen Deutsch und Englisch aus. 

Übrigens: Auch der Schulungsbescheinigung (Zertifikat) wird standardmäßig immer zweisprachig bereitgestellt.

Ja – sofern erforderlich – sind alle unsere Trainings behördlich, zum Beispiel vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt oder durch eine entsprechende Prüfstelle anerkannt. Die jeweilige Schulungsbescheinigung (Zertifikat) weist die entsprechende Genehmigungsnummer o. Ä. aus.

Ja, unsere Trainings – insbesondere zur Unterweisung im Arbeits- und Gesundheitsschutz – erfüllen die Prüfgrundsätze eines elektronischen Hilfsmittels gem. aktueller Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Unsere Online-Trainings beinhalten standardmäßig immer dann einen Abschlusstest, wenn dies von der Aufsichtsbehörde oder dem Gesetzgeber gefordert ist. Diesen können Sie bei Nicht-Bestehen im Regelfall auch mehrfach absolvieren. 

Alle Information zum Abschlusstest eines konkreten Trainings, finden Sie unmittelbar in den Produktdetails auf der jeweiligen Produktseite des Online-Trainings hier im Shop.

Selbstverständlich bieten wir auch eine Online-Schulung zur IATA-DGR und dem Tätigkeitsbeschreibung H an. Das Besondere: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) fordert für diesen Tätigkeitsbereich der Gefahrgutschulung eine Genehmigung des Online-Trainings durch das schulende Unternehmen selbst. 

Hierbei sind wir Ihnen im Rahmen einer Vertragslösung zum E-Learning mit uns sehr gerne behilflich und stellen unser Online-Training samt entsprechender Dokumentation zur Genehmigung bereit. Nehmen Sie bestenfalls gleich jetzt kontakt mit uns auf
Telefonisch erreichen Sie uns in dringenden Fällen zudem von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr unter +49 211 87 39 96 58 (Feiertage in NRW ausgeschlossen).

Der Online-Shop der wingsacademy richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B-2-B). Die Nutzung unseres Angebots im Online-Shop ist somit Unternehmen, Gewerbetreibenden sowie selbstständigen Freiberuflern im Sinne des § 14 BGB vorenthalten. Am Ende eines jeweiligen Bestellprozesses ist die Unternehmereigenschaft von der bestellenden Person durch aktive Bestätigung (Aktivierung einer entsprechenden Check-Box) – unabhängig von der separaten Bestätigung der AGB – zu erklären.

In unserem Online-Shop erwerben Sie durch Ihre Bestellung eine beliebige Anzahl an Lizenzen zu den von Ihnen ausgewählten Trainings aus unserem Portfolio. Eine Lizenz steht hier für die Berechtigung zu einer einmaligen Durchführung eines Trainings samt eines ggf. zu absolvierenden Abschlusstests. 

Auch die Ausstellung und Bereitstellung einer entsprechenden Schulungsbescheinigung (Zertifikat) je erfolgreich abgeschlossenem Training ist in eine Lizenz inkludiert. Zu jeder im Online-Shop erworbenen Lizenz eines Online-Trainings erhalten Sie nach der Bestellung einen sogenannten Lizenzcode. Dieser ist nach persönlicher Registrierung der zu schulenden Person im 
Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® von dieser Person online einzulösen. Mit der Einlösung wird das entsprechende Online-Training im LMS der zu schulenden Person zugewiesen und ist ab diesem Zeitpunkt für die Bearbeitung freigeschaltet.

Zu jeder im Online-Shop erworbenen Lizenz eines Trainings erhalten Sie einen sogenannten Lizenzcode. Dabei handelt es sich um eine einmalige Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen in unterschiedlicher Länge. Jeder Lizenzcode steht also für eine Lizenz eines bestimmten Trainings samt ggf. zu absolvierendem Abschlusstest und berechtigt nach Einlösung zu einer einmaligen Durchführung des Trainings. Dazu ist der jeweilige Lizenzcode – nach persönlicher Registrierung der zu schulenden Person im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® – von dieser Person online einzulösen. Mit der Einlösung wird das entsprechende Training der zu schulenden Person im LMS zugewiesen und ist ab diesem Zeitpunkt für die Bearbeitung freigeschaltet.

Die Lizenzcodes zur Einlösung und Bearbeitung der Trainings im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® erhalten Sie nach Eingang und Bearbeitung der Bestellung per E-Mail. Sie werden an die bei der Bestellung angegebene, ggf. von der Bestelladresse abweichende Versandadresse gesendet. Dies geschieht werktäglich meist bereits innerhalb von 24 Stunden. Zum Status Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail regelmäßig ein Update. Registrierte Shop-Kunden können den Status der Bestellung zudem jederzeit im persönlichen Shop-Account nachverfolgen.

Neben der Bereitstellung unserer Trainings über den Kauf von Lizenzen im Online-Shop bieten wir als Alternative eine Trainingslösung auf Mietbasis an. Sie vereint in einem Vertrag die Miete sowohl aller benötigten Trainings als auch die Miete des Lernmanagementsystems (LMS) iLearn24®. Damit stehen dann deutlich mehr Möglichkeiten für die zu Schulenden und deren vorgesetzten Personen bereit.

Und auch die Registrierung und Einlösung von Lizenzcodes entfällt dauerhaft. Die Vertragslösung als Miete dieser Kombination aus LMS und Training lohnt sich meist auch finanziell und macht die Budgetierung im Unternehmen einfacher und planbarer.
Wir empfehlen daher bei der Bestellung einer größeren Anzahl von Lizenzen oder bei Überschreitung gewisser Volumina mindestens einmal genau hinzuschauen und eine Beispielrechnung gemeinsam mit uns anzufertigen. Unverbindlich versteht sich.

Sie können Ihre Bestellung bequem via PayPal mit Ihrer Kreditkarte oder mit PayPal direkt bezahlen. Registrierten Kunden steht bei wiederholter Bestellung auch ein Kauf auf Rechnung zur Verfügung. Hier zahlen Sie im Anschluss an die Bestellung und Zustellung der Rechnung mittels Überweisung.

Im Anschluss an Ihre Bestellung erhalten Sie zunächst unmittelbar per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit allen relevanten Informationen aus Ihrer Bestellung für Ihre Unterlagen. Ihre Bestellung selbst wird bei uns schnellstmöglich bearbeitet und sowohl die Lizenzcodes zur Einlösung und Bearbeitung der Trainings als auch Ihre zugehörige Rechnung erhalten Sie ebenfalls elektronisch via E-Mail zugestellt.

Registrierte Shop-Kunden verfolgen den Status der Bestellung sogar jederzeit im persönlichen Shop-Account. Apropos: Der persönliche Shop-Account lohnt sich mehrfach. Denn mit ihm bestellen Sie künftig nicht nur einfacher, Sie erhalten Ihre Lizenzcodes auch schneller. Meist bereits binnen 24 Stunden nach Bestellung.

Wenn Sie Fragen zur Auswahl eines passenden Online-Trainings oder deren Bestellung haben, teilen Sie uns diese gerne über das Kontaktformular im Shop mit. Unser Service-Team meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen.

Telefonisch erreichen Sie uns in dringenden Fällen zudem von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr unter +49 211 87 39 96 58 (Feiertage in NRW ausgeschlossen).

Ein persönlicher Account zum Online-Shop der wingsacademy lohnt sich mehrfach und ist dabei völlig kostenlos. Hier eine Auswahl der Funktionen, die Ihnen ab dem Zeitpunkt der Registrierung zur Verfügung stehen:

  • Schnell: Notwendige Angaben werden bei jeder Bestellung automatisch aus den gespeicherten Daten Ihres Shop-Accounts übernommen. Eine erneute Eingabe ist nicht nötig und Änderungen können dennoch ganz bequem vorgenommen werden.
  • Einfach: Greifen Sie auf vorangegangene Bestellungen zu und nutzen diese unverändert oder angepasst für eine Bestellung aufgrund eines ähnlichen Bedarfs. Das spart Eingaben und Zeit. 
  • Transparent: Zu den aufgegebenen Bestellungen verfolgen Sie den zugehörigen Status jederzeit unmittelbar im Online-Shop.
  • Übersichtlich: In der Bestellhistorie finden Sie neben den Bestellungen aus der Vergangenheit auch alle zugehörigen Rechnungen zum Download vor.
  • Sicher: Speichern Sie neben den persönlichen Daten Ihrer Bestellungen auch mögliche Bezahloptionen sicher und immer konform zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO (EU)).
  • Komfortabel: Kaufen Sie Ihre Lizenzen im Online-Shop ab der zweiten Bestellung auf Wunsch auch ganz bequem auf Rechnung.
  • Günstig: Personen mit persönlichem Shop-Account profitieren von besonderen Aktionen und sparen so zusätzlich Geld.

Der jeweilige Lizenzcode zu einem unserer Trainings ist – nach persönlicher Registrierung der zu schulenden Person im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® – von dieser Person selbst online einzulösen. Das LMS ist unter dieser Adresse (URL) zu erreichen: https://www.iLearn24.de.

Zur Registrierung sind neben dem Namen und der E-Mail-Adresse nur wenige weitere persönliche Daten anzugeben. Sie sind entweder vom Gesetzgeber oder einer Aufsichtsbehörde im Rahmen des Zertifizierungsprozesses vorgeschrieben und werden u. a. für die Ausstellung der rechtssicheren Schulungsbescheinigung (Zertifikat) benötigt.
Hinweise zum selbstverständlich sicheren Umgang unsererseits mit Ihren persönlichen Daten finden Sie hier.
Mit der Einlösung des Lizenzcodes im LMS wird das entsprechende Training der zu schulenden Person automatisch zugewiesen und ist ab diesem Zeitpunkt für die Bearbeitung freigeschaltet.

Der Zugang zum Training wird durch das Einlösen eines bei der Bestellung über den Online-Shop der wingsacademy erworbenen Lizenzcodes im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® sichergestellt. Dabei ist der jeweilige Lizenzcode von der zu schulenden Person selbst einzulösen!
Das Einlösen von Lizenzcodes für jemand anderen ist nicht möglich!
Vor Einlösen des Lizenzcodes hat die zu schulende Person sich einmalig persönlich im LMS iLearn24® unter dieser Adresse (URL) zu registrieren: https://www.iLearn24.de.

Zur Registrierung sind neben dem Namen und der E-Mail-Adresse nur wenige weitere persönliche Daten anzugeben. Sie sind entweder vom Gesetzgeber oder einer Aufsichtsbehörde im Rahmen des Zertifizierungsprozesses vorgeschrieben und werden u. a. für die Ausstellung der rechtssicheren Schulungsbescheinigung (Zertifikat) benötigt.
Hinweise zum selbstverständlich sicheren Umgang unsererseits mit Ihren persönlichen Daten finden Sie hier.
Mit der Einlösung des Lizenzcodes im LMS wird das entsprechende Training der zu schulenden Person automatisch zugewiesen und ist ab diesem Zeitpunkt für die Bearbeitung freigeschaltet.

Die im Rahmen Ihrer Bestellung bereitgestellten Lizenzcodes haben kein „Ablaufdatum“. Sie können somit bei Bedarf jederzeit eingelöst werden. Mit der Einlösung des jeweiligen Lizenzcodes wird der zu schulenden Person das zum Zeitpunkt der Einlösung jeweils inhaltlich und technisch aktuelle Training zugewiesen. Dieses ist grundsätzlich binnen einer Frist von drei Monaten nach Einlösung des Lizenzcodes abzuschließen. Ist aufgrund rechtlicher Vorgaben ein frühzeitiger Abschluss notwendig, wird die zu schulende Person darüber per E-Mail von uns informiert und an den rechtzeitigen Abschluss erinnert.

Es kann mitunter vorkommen, dass sich ein Lizenzcode im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® augenscheinlich nicht einlösen lässt.
Das kann mehrere Gründe haben und lässt sich leicht auflösen.
Haben Sie nach Einlösung des Lizenzcodes bitte zunächst ein wenig Geduld. Der Prüf- und Zuweisungsprozess kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Der Lizenzcode wurde also akzeptiert, lediglich die Rückmeldung und die Bereitstellung des Trainings bzw. dessen Anzeige auf der Startseite des LMS dauert ein wenig. Möglicherweise wurde der Lizenzcode – vor allem im Unternehmenskontext und bei Bestellung mehrerer Lizenzen zu einem Training ab und an der Fall – schon von einer anderen Person in Ihrem Unternehmen eingelöst. Fragen Sie hierzu zunächst bei der Person nach, die Ihnen den Lizenzcode firmenintern übergeben hat.

Falls die beiden o. a. Optionen nicht zum Ziel führen, senden Sie den betreffenden Lizenzcode bitte per E-Mail gemeinsam mit der angezeigten Fehlermeldung im LMS an: support@iLearn24.de. Dort wird der Lizenzcode geprüft und Sie erhalten werktäglich (Mo bis Fr, ausgenommen Feiertage in NRW) innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung samt Lösung, z. B. durch Zustellung eines neuen Lizenzcodes.

Ihr Training absolviert die zu schulende Person in unserem Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24®, dem System, auf dem die Person zur Einlösung des Lizenzcodes selbst die persönliche Registrierung vorgenommen hat. Das LMS ist unter dieser Adresse (URL) zu erreichen: https://www.iLearn24.de.

Nach dem Login im LMS und nach Einlösen eines entsprechenden Lizenzcodes wird das zugehörige Training der zu schulenden Person automatisch zugewiesen. Dieser Vorgang kann wenige Minuten in Anspruch nehmen.

Zu finden und zu starten ist das Training nach Zuweisung unmittelbar auf der Startseite des LMS (Kachel oder Listendarstellung mit dem Titel des Trainings) und jederzeit im Menüpunkt „My iLearn24®“ -> „verpflichtend“.

Zur Online-Bearbeitung des Trainings ist lediglich ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop, Tablet) sowie ein aktueller Browser notwendig. Mit Hilfe der iLearn24®-App für Android- oder iOS-Geräte können die Trainings nach deren Download auch offline bearbeitet werden.

Unsere Trainings sind für die Bearbeitung mittels Desktop-PC, Laptop und Tablet optimiert. Bei letzterem empfehlen wir die Nutzung unserer iLearn24®-App für Android und iOS, die Sie kostenfrei im jeweiligen App-Store herunterladen können. Bei allen anderen mobilen Endgeräten – also auch dem Smartphone – kann es u. a. bei der Bearbeitung bestimmter Übungen im Training zu Herausforderungen kommen.

Alle Trainings können – außer innerhalb des jeweils abschließenden Tests (Lernerfolgskontrolle) – jederzeit pausiert und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Und dies entweder an der zuletzt bearbeiteten Stelle oder von Beginn an. Eine Unterbrechung des abschließenden Tests (Lernerfolgskontrolle) wird systemseitig als Fehlversuch gewertet!

Sie können einen Abschlusstest in der Regel beliebig oft wiederholen, bis Sie ihn bestanden haben. Eine Ausnahme stellt zum Beispiel die Gefahrgutschulung nach IATA-DGR dar. Das Training der „Dangerous Goods Regulations“ (DGR) muss, wenn Sie den Test zwei Mal nicht bestanden haben, als Präsenzschulung komplett wiederholt werden. Alle Information zum Abschlusstest eines konkreten Trainings, finden Sie unmittelbar in den Produktdetails auf der jeweiligen Produktseite des Trainings hier im Shop.

Sollten Sie Ihr Passwort für den Zugang zum Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® – und damit zu Ihrem Training – einmal vergessen haben, können Sie jederzeit über die „Passwort vergessen“-Funktion unterhalb des Login zum LMS ein neues Passwort anfordern. Folgen Sie dazu den dort angegebenen, wenigen und einfachen Schritten. 

Sollte die E-Mail mit dem Link zum Generieren eines neuen Passwortes auch nach wenigen Minuten nicht bei Ihnen ankommen, prüfen Sie bitte unbedingt den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches.

Sollten sich Ihre, bei der Registrierung im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® angegebenen, persönlichen Daten einmal ändern, können diese jederzeit von Ihnen angepasst werden. Rufen Sie dazu innerhalb des LMS nach dem Login Ihr „Profil“ auf, wählen Sie die Schaltfläche „Bearbeiten“ und passen Sie die entsprechenden Daten an. Vergessen Sie anschließend das Speichern nicht. 

Bitte beachten Sie: Änderungen – insbesondere zum Eindrucken in die Schulungsbescheinigungen (Zertifikate) – werden erst mit dem Speichern für die Zukunft wirksam.

Bei technischen Fragen vor oder während der Durchführung des Online-Trainings erreichen Sie unser Support-Team per E-Mail unter support@iLearn24.de und in dringenden Fällen von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr auch telefonisch unter +49 211 873 996 77 (Feiertage in NRW ausgeschlossen).

Ja. Nach jedem erfolgreich abgeschlossenen Training erhält die geschulte Person automatisch ein entsprechendes, rechtssicheres Zertifikat als Schulungsbescheinigung. Es wird leicht zeitversetzt als PDF-Dokument elektronisch an die von der geschulten Person hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Zusätzlich steht das Zertifikat der geschulten Person innerhalb des Lernmanagementsystems iLearn24®, in dem das Training absolviert wurde, unter „My iLearn24“ -> „Meine Zertifikate“ zum Download zur Verfügung. 

Zudem kann die zu schulende Person eine weitere Person bzw. eine E-Mail-Adresse angeben, an die das Zertifikat ebenfalls elektronisch verschickt werden soll. Die Eintragung der zusätzlichen E-Mail-Adresse muss vor Abschluss des Online-Trainings erfolgen. Die zusätzliche E-Mail-Adresse kann jederzeit bei Bedarf aus dem persönlichen Profil entfernt werden.

Erworbene Zertifikate können innerhalb des Lernmanagementsystems iLearn24®, in dem das Training absolviert wurde, nach dem Login unter „My iLearn24“ -> „Meine Zertifikate“ heruntergeladen werden.
Das LMS ist unter dieser Adresse (URL) zu erreichen: https://www.iLearn24.de
Zudem werden Zertifikate nach erfolgreich absolviertem Training leicht zeitversetzt als PDF-Dokument elektronisch an die von der geschulten Person hinterlegten E-Mail-Adresse verschickt. Ist zusätzlich eine weitere E-Mail-Adresse zum Versand an Dritte seitens der geschulten Person eingetragen, wird das Zertifikat dorthin zeitgleich elektronisch versendet.

Änderungen an persönlichen Daten – insbesondere zum Eindrucken in die Schulungsbescheinigungen (Zertifikate) – werden erst dann wirksam, wenn Sie zuvor im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® angepasst wurden. Dabei muss die entsprechende Änderung zwingend vor dem Abschluss des jeweiligen Trainings erfolgt sein, da sie nur für die Zukunft eine Auswirkung hat.

Eine rückwirkende Änderung der persönlichen Angaben ist – auch nicht durch unseren Support – möglich! Sollten sich Ihre, bei der Registrierung im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® angegebenen, persönlichen Daten also einmal ändern, denken Sie daran, diese zeitnah und rechtzeitig anzupassen.
Rufen Sie dazu innerhalb des LMS nach dem Login Ihr „Profil“ auf, wählen Sie die Schaltfläche „Bearbeiten“ und passen Sie die entsprechenden Daten an. Vergessen Sie anschließend das Speichern nicht.

Das LMS ist unter dieser Adresse (URL) zu erreichen: https://www.iLearn24.de.

Die mit Abschluss eines Trainings erworbene Gültigkeit variiert je nach Trainingsthema. Sie richtet sich entweder nach den behördlichen bzw. gesetzlichen Vorgaben oder folgt den Empfehlungen entsprechender Fachgremien. Alle Informationen zur erworbenen Gültigkeit eines konkreten Trainings, finden Sie unmittelbar in den Produktdetails auf der jeweiligen Produktseite des Trainings hier im Shop.

Um an einer Luftsicherheitsschulung teilnehmen zu können, muss zum Zeitpunkt des Trainings eine positiv bescheinigte Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetzt (LuftSiG) vorliegen. Der Antrag auf Prüfung der Zuverlässigkeit ist bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde des Landes einzureichen.

Zusätzlich ist zu jeder Luftsicherheitsschulung ist eine Anmeldung zur Luftsicherheitsschulung vom Luftsicherheitsbeauftragten oder einer von ihm/ihr benannten Person seitens des Luftfahrt-Bundesamtes vorgeschrieben.


Lernende haben sich einmal täglich einer Identitätsprüfung (ID-Check) zu unterziehen

Nur der/die Luftsicherheitsbeauftragte oder die vom Luftsicherheitsbeauftragten berechtigte Person kann eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) im Lernmanagementsystem iLearn24® hinterlegen. Es ist nicht möglich, dass man für sich selbst die Zuverlässigkeitsüberprüfung hinterlegt.

Der/die Luftsicherheitsbeauftrage des Unternehmens oder die vom Luftsicherheitsbeauftragten berechtigte Person, bei dem die zu schulende Person tätig ist, ist dafür zuständig, dass die gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung im Lernmanagementsystem iLearn24® hinterlegt wird.

Der/Die Luftsicherheitsbeauftragte oder eine von ihm/ihr berechtigte Person kann die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Lernmanagementsystem iLearn24® hinterlegen.
Eine entsprechende Kurzanleitung finden Sie hier

In dem Fall kann es sein, dass die zu schulende Person sich bisher nur registriert, aber noch keinen Lizenzcode eingelöst hat, wofür eine ZÜP gebraucht wird. Wenn nichts funktrioniert hat, wenden Sie sich bitte an den Support: support@iLearn24.de. Dort wird alles geprüft und Sie erhalten werktäglich Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage in NRW) innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung samt Lösung.

Gemäß des bundeseinheitlichen Schulungssystems und den Vorgaben des Luftfahrtbundesamtes dürfen wir nur Schulungsanmeldungen durch Sicherheitsbeauftragte oder deren benannte Personen von schulungsverpflichteten Unternehmen nach Ziffer 11.0.1 der DVO 1998/2015 akzeptieren. Hierzu zählen die zuständige Behörden, der Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen oder sonstige Firmen, die Personen einsetzen, die Maßnahme durchführen oder für deren Durchführung verantwortlich sind, welche aufgrund des nationalen Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt in ihrer Zuständigkeit liegen.

Die Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) konkretisiert hierzu, dass neben den oben aufgeführten Behörden, Flughafenbetreibern oder Luftfahrtunternehmen auch die Stellen der sicheren Lieferkette zählen.

Die Anmeldung geschieht bei uns somit durch den Luftsicherheitsbeauftragten des schulungsverpflichteten Unternehmens oder einer von ihm/ihr benannten Person. Und zwar online in unserem Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24 – analog zum Eintrag der Daten zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP). Die Zugangsdaten zum LMS erhält der Personenkreis unmittelbar nachdem uns als Schulungsanbieter die Meldung des Luftsicherheitsbeauftragten vorliegt.

Sollte bei einer zu schulenden Person auch der Eintrag der ZÜP-Daten notwendig sein, wird die Anmeldung zur Luftsicherheitsschulung systemisch an den ZÜP-Eintrag geknüpft und kann in einem Prozess unmittelbar im Anschluss durchgeführt werden.

Sicherheitsbeauftragte sollen die Identität der Teilnehmenden an Luftsicherheitsschulungen dem LBA zufolge nunmehr einmal täglich prüfen – und zwar unabhängig davon, ob die Identitätsprüfung kameragestützt online oder vor Ort in den Unternehmensräumlichkeiten stattfindet. Programmbetreibende, also ggf. durch Beauftragung auch der Schulungsanbieter von Online-Trainings zur Luftsicherheit (WBT/CBT) selbst, haben bei Nutzung von kameragestützten Online-Verfahren die Identität jedes Schulungsteilnehmenden lediglich mindestens einmal alle acht Unterrichtseinheiten zu prüfen.

Auch in Sachen Dokumentation präzisiert das LBA: „Die ausführende Person hat die Identitätsprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Identitätsprüfung ist mindestens für die Dauer der Gültigkeit der computergestützten Luftsicherheitsschulung aufzubewahren (in der Regel fünf Jahre) und auf behördliches Verlangen nachzuweisen.“ Bei der Identitätsprüfung wird sichergestellt, dass eine Person diejenige ist, für die sie sich ausgibt. 

Die wingsacademy hält eine einfache, digitale und nachweissichere Lösung zur Identitätsprüfung für Ihre Kunden bereit. Und zwar unmittelbar integriert in die eigentliche Luftsicherheitsschulung und nahtlos bereitgestellt über das Lernmanagementsystem (LMS) „iLearn24® – Next Generation“.
Selbstverständlich ist die Identitätsprüfung dann auch schon im Preis inkludiert. 
Für Sie bedeutet das: Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen!

Unabhängig von der Art der genutzten Identitätsprüfung besteht die Anforderung, dass die identitätsprüfende Person über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen muss. Die ausführende Person, hat die Identitätsprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Identitätsprüfung ist mindestens für die Dauer der Gültigkeit der computergestützten Luftsicherheitsschulung aufzubewahren (in der Regel 5 Jahre) und auf behördliches Verlangen nachzuweisen.

Ja. Jede Luftsicherheitsschulung schließt mit einem Test (auch als Lernerfolgskontrolle seitens des Luftfahrt-Bundesamtes benannt) ab. Nur ein erfolgreich abgeschlossener Test führt zum Abschluss der Schulung und zur Ausstellung einer Schulungsbescheinigung (Zertifikat).

Der abschließende Test einer Luftsicherheitsschulung kann so oft bearbeitet werden, bis die zu schulende Person ihn bestanden hat.

Die Gültigkeit einer Luftsicherheitsschulung beträgt fünf Jahre ab dem Tag des erfolgreich abgeschlossenen Trainings.

Nach Bestehen des abschließenden Tests zur Luftsicherheitsschulung wird das Zertifikat automatisch systemisch generiert. Es kann von der geschulten Person im Anschluss an das Training jederzeit im Lernmanagementsystem (LMS) iLearn24® unter dem Menüpunkt „Meine Zertifikate“ als PDF heruntergeladen werden.

Durch Eintrag einer zusätzlichen E-Mail-Adresse im persönlichen Profil kann ein erworbenes Zertifikat durch das LMS zusätzlich auch an eine weitere Person oder eine zentrale Stelle versendet werden.
Das LMS ist unter dieser Adresse (URL) zu erreichen: https://www.iLearn24.de. Das PDF-Zertifikat wird zudem per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Der Prozess für den Erhalt der abschließenden Schulungsbescheinigung ist für die zu schulende Person ganz einfach: die Theorie wird über iLearn24 wie gewohnt absolviert. Die Person erhält anschließend einen Nachweis darüber, dass sie die Theorie zur 11.2.3.6-Schulung abgeschlossen und die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert hat. Diesen Nachweis legt sie dann dem Ausbilder der Vor-Ort-Unterweisung vor. Die Vor-Ort-Unterweisung muss innerhalb von sechs Woche nach der Absolvierung des Theorieteils durchgeführt werden, ansonsten kann keine Gültigkeit für diese Schulung zertifiziert werden.

Nachdem die Person erfolgreich an der Vor-Ort-Unterweisung teilgenommen hat, lädt sie den Praxisnachweis, den sie vom Ausbilder der Vor-Ort-Unterweisung erhält, in ihrem Account in iLearn24 als PDF oder Bilddatei hoch. Dafür findet sie nach Abschluss der Theorie eine Upload-Möglichkeit im 11.2.3.6-Training. Der Praxisnachweis wird dann vom Team der wingsacademy geprüft. Wenn alles korrekt durchgeführt wurde, wird der abschließende Schulungsnachweis erstellt, der anschließend in iLearn24 unter "Meine Zertifikate" herunterladbar ist. 

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) fordert eine abschließende Schulungsbescheinigung, die als offizielles Zertifikat nach der Vor-Ort-Unterweisung zur Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.6 des Anhanges der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 gilt. Die abschließende Schulungsbescheinigung muss nach den Angaben vom LBA vom Schulungsanbieter, also von der wingsacademy, ausgestellt werden. Daher wurde der Prozess entsprechend angepasst, damit die zu schulende Person weiterhin ein entsprechendes, rechtssicheres Zertifikat nach Abschluss des Trainings erhält. 

Bei Fragen hierzu ist gerne das Support-Team der wingsacademy behilflich: support@ilearn24.de 

Als Grundlage zur Ausstellung eines Flughafenausweises dient die erfolgreich abgeschlossene Luftsicherheitsschulung 

nach Kapitel 11.2.6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.

Der Luftsicherheitsbeauftragte hat eine zentrale Rolle in jedem Unternehmen, das an der sogenannten „sicheren Lieferkette“ teilnimmt: Vom Hersteller als bekannten Versender über Spediteure oder Lagerhalter als reglementierte Beauftragte bis hin zum Luftfahrtunternehmen und den Flughäfen und deren bekannte und reglementierte Lieferanten.

Der Luftsicherheitsbeauftragte ist im Unternehmen für die Umsetzung und Einhaltung der Luftsicherheitsvorschriften verantwortlich. Was sich in der Theorie einfach anhört, gestaltet sich in der Praxis durchaus komplex. Luftsicherheitsbeauftragte müssen entsprechend der EU-Verordnung und nationaler Vorgaben geschult und in regelmäßigen Abständen weitergebildet werden. Bei der Benennung und Bereitstellung dieser Personen muss zudem eine Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) nach § 7 LuftSiG erfolgen.

Zu den Aufgaben eines Luftsicherheitsbeauftragten zählen die Organisation von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zur Einhaltung der Qualitätssicherung in Unternehmen. Um dieser Tätigkeit nachkommen zu dürfen, sind daher entsprechende Schulungen zur Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsbeauftragten notwendig.

Eine Kompetenzsicherung dient als Nachweis über die erforderliche Fachkunde bzw. die Auffrischung dieser und wird bei der wingsacademy auch als Online-Trainingslösung angeboten.

Diese Komptenzsicherungsmodule haben unterschiedlichste Ausprägungen und sind in der Regel als Lernhäppchen zu bestimmten Themen der Gefahrgutschulung zu verstehen. Sie können exemplarisch aus Inhalten des aktuellen Trainings stammen, als sogenannte Pre-Check-Variante mit Fragen und Übungen oder in Form von kurzen Videos oder Szenarien o. ä. aufbereitet sein. 

Die Themengebiete ergeben sich dabei aus der Auswertung der von der Gesamtheit der geschulten Personen absolvierten Abschlusstests zur Gefahrgutschulung nach IATA-DGR (Lernerfolgskontrollen). Hier wird geschaut, welche Fragen häufig falsch beantwortet wurden, um die zugehörigen Inhalte dann in auffrischende Kompetenzsicherungsmodul zu überführen.

Ja! Das LBA verlangt, dass im Rahmen des CBTA in der Gefahrgutschulung nach IATA-DGR unterjährig bei allen geschulten Personen Kompetenzsicherungen durchgeführt werden. Diese können eigenständig vor Ort oder z. B. mittels einer effizienten Online-Lösung durchgeführt werden. 

Die Notwendigkeit zu Kompetenzsicherungsmaßnahmen leitet sich aus den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ab. Leider wird in dem Zusammenhang sowohl im Leitfaden zur Gefahrgutschulung der IATA als auch in der NfL der Begriff der Beurteilung im Kontext des CBTA nicht nur häufig, sondern leider auch in unterschiedlicher Bedeutung verwendet: 

  • Als Beurteilung des Schulungsbedarfes, als Beurteilung,
  • ob die Lernenden ihr Lernziel erreicht haben (z. B. Lernerfolgskontrolle),
  • sowie als regelmäßige Beurteilung, ob die geschulten Personen noch über die zur Erfüllung der Aufgaben notwendige Kenntnis verfügen.

In der NfL ist unter der betreffenden Schulungsnachweispassage mit Bezug auf die Kompetenzsicherung nur festgelegt, dass diese zu dokumentieren ist, nicht aber, wie oft oder auf welche Weise diese Beurteilung erfolgen muss.

Jede geschulte Person, die über eine gültige DGR-Zertifizierung verfügt, muss unterjährig an Kompetenzsicherungsmaßnahmen teilnehmen.

Die Notwendigkeit zu Kompetenzsicherungsmaßnahmen leitet sich aus den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ab. Hier ist von einer regelmäßigen Beurteilung die Rede, die dokumentiert nachweisen muss, dass die geschulten Personen noch über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Kenntnisse verfügen.

In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ist unter der betreffenden Schulungsnachweispassage mit Bezug auf die Kompetenzsicherung zur IATA-DGR-Schulung nur festgelegt, dass diese zu dokumentieren ist, nicht aber, wie oft oder auf welche Weise diese Beurteilung erfolgen muss.

Unsere Online-Trainingslösung zur Kompetenzsicherung nach den CBTA-Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes sieht eine rhythmische Ausspielung von kleinen Modulen zur Kompetenzsicherung alle drei Monate vor. Eine regelmäßige und lückenlose Bearbeitung sichert dabei allen teilnehmenden Personen die verkürzte Form der Re-Zertifizierung in der Schulung der Dangerous Goods Regulations. Die bedeutet konkret, dass lediglich eine Lernerfolgskontrolle (Abschlusstest) zu absolvieren ist. Die vorherige, wiederholende Schulung aller Inhalte kann komplett entfallen.

Nein. Für die ordnungsgemäß durchgeführten Kompetenzsicherungsmaßnahmen reicht ein systemischer Nachweis als Aufzeichnung der Beurteilung und fortlaufenden Prüfung.

In den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21 ist unter der betreffenden Passage zum Schulungsnachweis des Trainings der Dangerous Goods Regulations nach CBTA-Vorgaben aufgeführt, dass

  • auf dem erstmaligen Zertifikat die Bewertung des Schulungsumfanges als Datum aufzuführen ist (also die durchgeführte Training Needs Analysis, kurz: TNA) und
  • im weiteren Verlauf die letzte Beurteilung (also das Assessment vor Re-Zertifizierung, das prüft, ob die zu schulende Person noch die Tätigkeit ausführt, für die sie ausgebildet ist) sowie, 
  • ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind.
In der besagten Ausgabe der NfL heißt es unter Punkt 2.7.1 weiter, dass als Schulungsaufzeichnungen die schriftliche Abschlussprüfung und die auszustellenden Schulungsnachweise gelten, ebenso wie die Beurteilung durch den Arbeitgeber.

Der Punkt 2.7.2 Schulungsnachweise (Zertifikate) der NfL bezieht sich auf die Nachweise für die Grund- oder Wiederholungsschulung. Also die jeweils letzte Beurteilung vor Erhalt des Zertifikats, nicht jede Beurteilung, wie z. B. diese aus jeder einzelnen Kompetenzsicherungsmaßnahme.

Die vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigte Lösung zur Kompetenzsicherung bei der Schulung der Dangerous Goods Regulations nach CBTA-Vorgaben bieten wir als Vertragslösung an. Hier wird sowohl die klassische Online-Schulung als auch die Kompetenzsicherung in einem integrierten, vom Lernmanagementsystem (LMS) gesteuerten Prozess absolviert und rechtssicher dokumentiert. 

Diese Trainings werden häufig kombiniert

EWIS: Initial Training der TG 1 (Maintenance, z. B. Kat. B2)
AMC 20-22
Maintenance Personal
135 Minuten

ab 228,00 €
zzgl. MwSt.
Fuel Tank Safety: Initial Training der Phase I
EASA
Maintenance Personal
70 Minuten

ab 185,25 €
zzgl. MwSt.
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